Insolvenz Bernhard RÖDER, geb 13.03.1973

LG Korneuburg 36 S 83/18z

Mit Beschluss des LG Korneuburgt vom 01.08.2018 wurde das Schuldenregulierungsverfahren über das Vermögen von Bernhard RÖDER, geb 13.03.1973, eröffnet.

Ende der Anmeldefrist: 26.09.2018

Mit Beschluss vom 10.10.2018 soll das Unternehmen fortgeführt werden.

Mit Beschluss vom 22.11.2018 wurde die nachträgliche Prüfungstagsatzung für 19.12.2018 anberaumt.

Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Insolvenzgläubiger erhalten eine 100%ige Quote, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes. Der Insolvenzverwalter erachtet diese Quote als angemessen und finanzierbar.

Mit Beschluss vom 19.12.2019 wurde der Sanierungsplan angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 100 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: 10% Barquote fällig binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere jeweils 30 % binnen 8, 16 und 24 Monaten ab Annahme, nicht jedoch vor rechtskräftiger Insolvenzaufhebung.
Als Bestätigungsvoraussetzung wird der Erlag des Erfordernisses für die Barquote und die Masse- und Verfahrenskosten bis längstens 3101.2019 beim Insolvenzverwalter festgesetzt.
Mit Beschluss vom 29.01.2019 wurde der am 19.12.2018 angenommene Sanierungsplan bestätigt.

Mit Bschluss vom 29.02.2019 wurde der Sanierungsplan rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 19.12.2021

Forderungsanmeldung

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