Insolvenz Helmut WELTZ, geb 24.03.1966

BG Donaustadt 11 S 12/18h

Mit Beschluss des BG Donaustadt vom 13.03.2018 wurde das Schuldenregulierungsverfahren über das Vermögen von Insolvenz Helmut WELTZ, geb 24.03.1966, eröffnet.

Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.

Mit Beschluss vom 13.03.2018 wurde die erste Tagsatzung für 25.04.2018 anberaumt.

Mit Beschluss vom 20.03.2018 erfolgte die Korrektur der Anmeldefrist auf den 11.4.2018

Mit Beschluss vom 07.05.2019 wird die Prüfungstagsatzung auf den 26.06.2019 anberaumt.
Zahlungsplantagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung

Mit Beschluss vom 26.06.2019 wird der am 26.06.2019 angenommene Zahlungsplan bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten eine Quote von 15 %, zahlbar in 5 gleich großen Teilquoten. Die erste Teilquote ist fällig am 31.7.2019, die weiteren am 31.10.2019, 31.1.2020, 30.4.2020, 31.7.2020.

Ende der Zahlungsfrist: 31.7.2020

Die Nachfrist bei Zahlungsverzug beträgt 14 Tage.

Mit Beschluss vom 10.07.2019 wurde der Zahlungsplan rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 31.07.2020

Forderungsanmeldung

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