Insolvenz Klaus HAMMER, geb 12.02.1986

LG Korneuburg 36 S 16/19y

Mit Beschluss des LG Korneuburg vom 14.02.2019 wurde das Schuldenregulierungsverfahren über das Vermögen von Klaus Hammer, geb 12.02.1986, eröffnet.

Anmeldungsfrist: 20.03.2019

Mit Beschluss vom 14.02.2019 wurde die erste Tagsatzung für den 03.04.2019 anberaumt.

Mit Beschluss vom 21.02.2019 wurde die Schließung des Unternehmens angeordnet. Es besteht Masseumzulänglichkeit.

Mit Beschluss vom 03.04.2019 hat der Masseverwalter den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.

Mit Beschluss vom 06.09.2019 wurde für den 23.10.2019 eine Tagsatzung anberaumt. Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Insolvenzgläubiger erhalten eine 2 %ige Quote, zahlbar binnen 14 Tagen. Die Insolvenzverwalterin erachtet diese Quote als angemessen.

Mit Beschluss vom 09.09.2019 wurde die für den 23.10.2019 anberaumte Tagsatzung auf den 06.11.2019 verlegt.

Mit Beschluss vom 06.11.2019 wurde der Zahlungsplan angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten neben einer Verteilungsquote von 59,37 % eine einzige Zahlungsplanquote iHv 2,208 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplans.

Mit Beschluss vom 27.11.2019 wurde der Zahlungsplan rechtskräftig bestätigt und der Konkurs aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 06.12.2019

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