Landesgericht Korneuburg, 36 S 111/16i
Mit Beschluss des Landesgerichtes Korneuburg vom 22.11.2016 wurde das Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung über das Vermögen der NOVA GmbH eröffnet.
Am 15.02.2017 wurde der Sanierungsplan mit einer Quote von 30%, zahlbar in einer Barquote von 10% und jeweils weiteren 10% binnen 12 und 24 Monaten, angenommen.
Mit Beschluss vom 03.04.2017 wurde der am 15.02.2017 angenommene Sanierungsplan bestätigt.
Mit Rechtskraft der Bestätigung ist das Sanierungsverfahren aufgehoben (Beschluss vom 26.04.2017).