Insolvenz Reinhard BITTNER, geb 14.04.1969

LG Korneuburg 36 S 111/18t

Mit Beschluss des LG Korneuburg vom 11.10.2018 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Reinhard BITTNER, geb 14.04.1969, eröffnet.

Ende der Anmeldefrist: 05.12.2019

Mit Beschluss vom 19.12.2018 wird das Unternehmen fortgeführt.

Mit Beschluss vom 04.02.2019 wurde die nächste Tagsatzung für 27.02.2019 anberaumt.

Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Insolvenzgläubiger erhalten eine 30%ige Quote, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes. Der Insolvenzverwalter erachtet diese Quote als zu niedrig.

Mit Beschluss vom 27.02.2019 wird die für den 27.02.2019 anberaumte Tagsatzung abberaumt.

Mit Beschluss vom 13.09.2019 wurde eine Tagsatzung für den 13.11.2019 anberaumt. Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Insolvenzgläubiger erhalten eine 100%ige Quote, davon 10 % als Verteilungsquote aus der Insolvenzmasse und 90 % zahlbar in 84 monatlichen Raten zu je 1,07142 %. Die Insolvenzverwalterin erachtet diese Quote als angemessen.
Die Frist zur zwangsweisen Unternehmensschließung wird gemäß § 115 Abs 4 IO um 6 Monate erstreckt.

Mit Beschluss vom 13.11.2019 wurde der Zahlungsplan angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 100 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: Die Insolvenzgläubiger erhalten neben einer Verteilungsquote von 23% eine Zahlungsplanquote von 77%, zahlbar wie folgt: 84 Monatsraten zu je 0,9167% beginnend mit 15.12.2019, die Folgequoten fällig jeweils am 15. der Folgemonate, die letzte Quote fällig am 12.11.2026.

Mit Beschluss vom 04.12.2019 wurde der Zahlungsplan rechtskräftig bestätigt und der Konkurs aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 12.11.2026

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